ABES/Objects
Unternehmenslösung für Bildungsträger

aoTeilnehmerauskunft

Gemäß Art.15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat jede Person das Recht auf Einsichtnahme aller sie bettreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten. Für die betroffenen Institutionen kann dies eine Menge Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, um dieser Auskunftsprlicht nachzukommen.

Rackow-Software hat dafür eine ready-to-use Online-Anwendung entwickelt, die es Ihnen ermöglicht, dass jeder betroffene Person in Echzeit alle sie betreffenden Daten jederzeit eingesehen werden können.

Bitte sprechen Sie uns an für eine Live-Präsentation.

Demo-Screenshot